Co-Owner

Co-Owner werden?

Wie geht das?

Wenn man als Züchter nicht nur Welpen zum Verkaufen möchte, sondern ein bestimmtes Zuchtziel verfolgt, steht jeder Züchter irgendwann vor einem Problem. Man möchte aus seinen Würfen vielversprechende Welpen (Hunde) für seine Zucht behalten. Wenn man seine Zuchthunde nicht nach ihrem Zuchteinsatz weggibt , keine neuen Hunde mehr dazu nehmen kann, oder ihnen allen nicht mehr gerecht wird. Daher suchen wir vertrauensvolle, engagierte und verantwortungsbewusste Menschen, die besonders vielversprechenden Welpen (Hunde) ein gutes Zuhause geben wollen und uns mit unserer Zucht unterstützen möchten.

 

Wir bieten unseren Welpen Besitzern die Möglichkeit an, unsere Hunde auf Co-Owner zu übernehmen. Doch die erste Frage ist vermutlich, warum wir sowas machen bzw. was dies bedeutet.

Fast jeder Züchter hat den Wunsch aus einer guten Zuchtverpaarung einen Welpen zu behalten, um mit diesem wiederum weiter in seiner Zucht züchten zu können. Dass würde bedeuten, dass man irgendwann Unmengen an Hunden in seinem Haushalt zu betreuen hätte. Aus diesem Grund suchen wir als Züchter gerne für unsere Zukunftshunde ein gutes Zuhause. Wir uns das Zuchtrecht behalten. 

Wenn sie einen Hund mit Co-Ownerschaft von uns bekommen/erwerben möchten, bedeutet das für sie, dass wir ihnen gegenüber ein sehr hohes Vertrauen entgegenbringen. daher sollten sie schon ein gewisses Grundinteresse an der Zucht, Ausstellungen und Prüfungen  mit dem Hund haben. Es gibt mehrere gängige vertragliche Möglichkeiten, das der Züchter verwendet. Finanzielle Dinge und Sonstige Absprachen werden im vertrag schriftlich festgehalten.

 

Zuchtrecht für Rüden

Gibt ein Züchter seine eigene Nachzucht in Co-Ownerschaft bedeutet dass, Züchter als auch Hundehalter sind Eigentümer des Hundes (Rüden). Nur das alleinige Zuchtrecht liegt beim Züchter. Der neue Hundehalter verpflichtet sich, den Hund bei entsprechend positiver Entwicklung zuchtfertig zu machen. Die Kosten hierfür übernimmt der Züchter. Die Papiere verbleiben beim Züchter. Sie dürfen mit dem Hund alles machen, welches nicht die Zuchtfähigkeit einschränkt. Jedoch sollte der Rüde für eine Bedeckung zum Züchter. Sollte eine Kastration notwendig sein, aus medizinischer oder sonstigen gründen, ist dies vorher mit dem Züchter abzusprechen. Keine sorgen müssen sie haben, das Deckrüden nach seiner Zuchtzulassung "permanent" Hündinnen belegen soll. Bei uns beschränken sich die Bedeckungen.

 

Wichtig bei allen Hunden ist, dass sie vom Besitzer in guter Form gehalten werden. D.h. nicht zu dünn oder zu dick füttern, und es sollte auf ein gutes Erscheinungsbild des Hundes (z.B. schönes gepflegtes Fell, Gesunde Zähne usw.) sowie ein gutes Sozialverhalten geachtet werden. Aber dies sollte generell jedem Hundebesitzer am Herzen liegen. Auch wenn alles sehr umfangreich erscheint, ist es doch im Sinne jedes Züchters eine gute Variante zu finden. Mit der Züchter und Besitzer zufrieden sind und beide am Ende positiv mit dieser Entscheidung aussteigen. Vor allem der Hund sollte im nachhinein nicht unter eventuellen Streitereien Leiden müssen. Für weitere Informationen und Details beraten wir sie gerne. Idealerweise sollten sie im Umkreis von maximal 50 km wohnen.  


Co-Ownerschaft / Golden Retriever / Australian Shepherd

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